Tote Heimtiere entsorgen

Foto: Dave Parker
Foto: Dave Parker

Tierhaltung endet in den meisten Fällen mit dem Tod des Hausgenossen. Oft ist man erst unmittelbar in diesem Moment mit der Frage konfrontiert, was anschließend mit dem Tierkörper geschehen soll.
Pflegt man nur sehr wenige Tiere und hat eine entsprechende Verbindung zu ihnen aufgebaut, besteht meistens der Wille, verstorbene Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen entsprechend zu beerdigen. Jedoch hat nicht jede_r einen Garten und Grabstellen auf den wenigen Tierfriedhöfen sowie die Dienstleistungen von Tierkrematorien sind teuer.

Befragt man Tierhalter_innen, was sie mit ihren toten Heimtieren gemacht haben, erhält man die unterschiedlichsten Antworten. Tiere die eingeschläfert werden mussten, werden oft direkt in der Tierarztpraxis belassen und sonderentsorgt. Der Körper ist vergiftet und könnte, würde man ihn in Garten oder Wald vergraben eventuell die Umwelt beeinträchtigen.

Tiere die Krankheiten oder Altersschwäche bzw. durch Unfälle gestorben sind, können bedenkenlos vergraben werden, jedoch befindet man sich außerhalb des eigenen Grundstücks nicht mehr im legalen Bereich. Auch für die Bestattung im eigenen Garten sollten die Richtlinien der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingehalten werden.

 

Insbesondere bei der Haltung von sehr vielen Tieren ist es kaum möglich, alle Individuen die im Laufe der Jahre versterben, zu begraben und deren Gräber zu unterhalten (sei es auf einem Tierfriedhof oder dem eigenen Grundstück).
Bei Nagetieren wie Mäusen und Hamstern gehen viele dann den kurzen Weg über die normale Restmüllentsorgung. Dies ist bei kleinen Tierkörpern eigentlich auch kein Problem. Nur die Entsorgung auf den Kompost oder die Biotonnne ist nicht erlaubt.

Bei größeren Tieren steht man dann schon eher vor einem Problem. Meine Nachbarin musste heute ihr verstorbenes Kaninchen entsorgen. Eine kurze Nachfrage bei der städtischen Abfallentsorgung hat die Adresse der lokalen Tierkörpersammelstelle zutage gebracht. Für Kleintiere ist die Annahme meist kostenlos, während man in der Tierarztpraxis für das gleiche Verfahren oft bezahlen muss.

 

Was beim Begraben oder Entsorgen von Kleintieren erlaubt ist und was nicht ist auf Landesebene und in den einzelnen Kommunen individuell geregelt und es empfiehlt sich, im Internet oder telefonisch Informationen einzuholen.

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